SR-Beschluss: Uni offen für Geflüchtete!

Der Studierendenrat der Universität Bremen fordert: „Uni Bremen offen für Geflüchtete!“ Daher unterstützt der Studierendenrat folgende Forderungen:

  • Die Universität muss mit sofortiger Wirkung und ohne Finanzierungsnachweis für Geflüchtete geöffnet werden.
  • Geflüchteten muss die Aufnahme eines regulären Studiums ohne Einschränkung ermöglicht werden.
  • Studienleistungen und Studienabschlüsse müssen unbürokratisch und schnell anerkannt werden.
  • Die Universität muss eine zentrale Anmeldestelle für Geflüchtete unter Einbeziehung der Verfassten Studierendenschaft einrichten.
  • Das Rektorat soll mindestens den KMK-Beschluss von 1985 einhalten.
  • Abschaffung der Studienplatzbeschränkung – für eine freie Hochschule, die allen offensteht.
  • Volle rechtliche und soziale Gleichstellung von Geflüchteten

Die Abschaffung der Zulassungsbeschränkung für Geflüchtete ist für uns nur ein erster Schritt auf dem Weg zu einer freien und emanzipatorischen Hochschule, denn immer mehr Menschen streben ein Studium an einer Hochschule an. Das jetzige System der Hochschulzulassung steht dem Gedanken einer freien Bildung durch seine streng begrenzte Anzahl an Studienplätzen im Weg. Darüber hinaus kämpfen wir für die Überwindung der rassistischen Spaltung in Deutschland und fordern die vollen staatsbürgerlichen und sozialen Rechte für alle Geflüchteten, die es hierher geschafft haben. Diese umfassen insbesondere die vollständige Abschaffung der Residenzpflicht, wo sie noch besteht, und das Recht auf freie Bestimmung des Wohnortes, das Recht zu arbeiten, das Recht auf Unterbringung in regulären Wohnungen, das Recht auf Zugang zur Sozialversicherung, das Recht auf den vollen Mindestlohn und den Schutz der ArbeiternehmerInnen – Rechte und das Recht auf gewerkschaftliche Organisierung – unabhängig von Herkunft, Aufenthaltsstatus und Staatsangehörigkeit.

Begründung:

60 Millionen Menschen weltweit befinden sich derzeit auf der Flucht – die höchste Zahl, die der UNHCR je verzeichnet hat. Die Bundesregierung hat ihre Prognose von 800.000 in Deutschland ankommenden Geflüchteten im Jahr 2015 mittlerweile auf eine Million kor- rigiert. Die Hälfte der Geflüchteten ist unter 25 Jahren. Das heißt, dass viele Menschen in einem Alter sind, in dem Bildung (vorschulisch, schulisch, universitär) im Lebensmit- telpunkt stehen sollte. Hier müssen wir das Menschenrecht auf Bildung einfordern und durchsetzen. Der oben genannte Antrag richtet sich an das Rektorat unserer Universität. Denn mit dem Kultusministerbeschluss von 1985 gibt es die Möglichkeit für die Univer- sitäten, Geflüchteten auch ohne Nachweisdokumente ein volles Studium zu ermöglichen. Bis auf einzelne Prestigeprojekte wie das auf Sponsorengelder angewiesene IN-Touch- Projekt, hat die Uni kaum was für Geflüchtete getan. Bundesweit gibt es einen Trend, Geflüchtete als Gasthörer an den Hochschulen (inzwischen über 30) zuzulassen. Das ist ein erster Schritt, kann jedoch nicht ausreichen. Wie in den Forderungen zu sehen, müssen wir uns für die Möglichkeit eines regulären Studiums für Geflüchtete einsetzen. Diese Möglichkeit ist bisher an zwei Hochschulen in Deutschland erfüllt. Als gute Beispiele gehen die Universität des Saarlandes und die Hochschule Magdeburg-Stendal voran. Uns ist klar, dass Geflüchtete in Deutschland mit sehr viel mehr zu kämpfen haben als nur mit der Möglichkeit zu studieren. Jedoch ist es als hochschulpolitischer Akteur wichtig, diese Möglichkeit zu erkämpfen. Hochschulen müssen zu einem antirassistischen Ort werden.