Forderungen Vollversammlung

Studentischen Vollversammlung am 31. Mai 2016

1. Die Studierendenschaft fordert die Aufhebung der „3-Semesterfrist“, sowie studierendenfreundliche An- und Abmeldefristen bei Prüfungen

Die derzeit im allgemeinen Teil der Prüfungsordnung festgeschriebene Frist von drei Semestern zur Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung muss gestrichen werden. Nicht bestandene Prüfungen sollen in Zukunft ohne zeitliche Beschränkung beliebig oft wiederholt werden können. Zudem fordert die Studierendenschaft eine Überarbeitung der aktuellen An- und Abmeldefristen bei Prüfungsleistungen. In Zukunft soll es möglich sein, sich bis wenige Tage vor dem festgesetzten Termin zu Prüfungsleistungen an- bzw. ohne Angabe von Gründen wieder abzumelden.

2. Die Studierendenschaft fordert die gänzliche Abschaffung von Anwesenheitspflichten in Lehrveranstaltungen

In den vom Rektorat herausgegebenen Qualitätsrichtlinien zur Genehmigung von Bachelorprüfungsordnungen wird bereits festgehalten, dass „die Teilnahme an Lehrveranstaltungen in das Ermessen der Studierenden“ zu stellen sei. Diese Vorgabe wird in der Praxis jedoch oft nicht eingehalten. Die Studierendenschaft fordert ein verbindliches, sowie ausnahmsloses Verbot von Anwesenheitspflichten für alle Lehrveranstaltungen. Insbesondere lehnt die Studierendenschaft Bestrebungen des Rektorats, „intelligente Anwesenheitspflichten“ einzurichten, kategorisch ab.

3. Die Studierendenschaft fordert eine deutliche Reduzierung der Prüfungsdichte, sowie die generelle Erhöhung von Regelstudienzeiten im Bachelor auf mindestens acht Semester.

Im Wissenschaftsplan 2020 wird die Universität unter anderem dazu aufgefordert, die stoffliche Überfrachtung, sowie die Prüfungsdichte in Studienprogrammen zu vermindern. Zudem wird angemahnt, die Möglichkeit von Regelstudienzeiten von bis zu acht Semestern auch auszuschöpfen. Die Studierendenschaft fordert die Umsetzung dieser und weiterer Maßnahmen zur Entlastung der Studierenden, und eine dementsprechende Überarbeitung der geltenden Prüfungsordnungen.

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